Beschreibung
Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Dafür muss ein Markenverlängerungsantrag gestellt und die entsprechende Markenverlängerungsgebühr gezahlt werden.
Im Rahmen dieses Leistungspaktetes wird die Marken-Verlängerung beim EUIPO umgesetzt. Dabei wird geprüft ob das Klassenverzeichnisses bezüglich etwaiger Zuordnungsänderungen von Waren und Dienstleistungsklassen aktualisiert werden muss, dies kann insbesondere bei älteren Marken vorkommen. Nach der digitalen Übersendung des Formulars an das EUIPO werden die Zahlungsfristen überwacht und Ihnen die Bestätigung der Verlängerung übermittel.
Während de Prozesses können Sie unseren Support und die Beratung via Email in Anspruch nehmen.
Optionen:
Werden identische oder ähnliche Marken neben der eigenen Marke toleriert, kann dies zu einer „Verwässerung“ des Schutzrechts führen. In einem Rechtsstreit könnte ein Gericht den Widerspruch zu einer neuen Marke ablehnen, da bereits andere relevante Marken toleriert wurden. Daher empfehlen wir spätestens mit der Markenverlängerung die Prüfung hinsichtlich jüngerer Marken, um das eigene Schutzrecht ggf. über Widerspruchs- oder Löschungsverfahren zu stärken. Sie können zusätzlich eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche bezüglich Marken beauftragen, die nach Ihrer Marke angemeldet wurden und gegen die ggfs. ein Widerspruch oder ein Löschungsantrag zu prüfen ist.
Amtliche Gebühren des EUIPO für die Verlängerung von 850,- €. In dieser Gebühr sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für die zweite Klasse werden weitere 50,- € Gebühr durch das EUIPO erhoben und ab der dritten Klasse 150,- €.
Dieses Leistungspaket beinhaltet die Verlängerung in bis zu 3 Waren-/Dienstleistungsklasse, für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 20% des Honorarbetrages.