Markenanmeldung Deutschland Upgrade

249,00  zzgl. 19% USt.*

  • Bitte geben Sie hier die Daten für Ihren Auftrag ein:

    Wir empfehlen die Angabe der Bezeichnung ohne Zusätze wie "www", ".de" oder "GmbH", denn diese müssen nicht als Marke geschützt werden.

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    • (max file size 8 MB)

    Haben Sie ergänzende Informationen bezüglich der Waren oder Dienstleistungen für die Sie die Marke zukünftig verwenden wollen, geben Sie diese Informationen hier ein.

    Sie erhalten das Ergebniss unserer Recherche und Auswertung spätestens am nächsten Werktag

    •  schnellere Auftragsbearbeitung

    Bitte geben Sie Daten zum Markeninhaber hier ein.

    *zuzüglich amtliche Gebühren (DPMA) für 3 Klassen 290,- €, jede weitere Klasse 100,- €

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Erstellen eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Zusendung der Markenurkunde
  • Markenanmeldung erfolgt in ca. in 3 Werktagen
  • Support per Email
  • Enthalten ist die Markenanmeldung in bis zu 3 Klassen, für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 15%.

Dieser Auftrag wird durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB bearbeitet. Mit der Beauftragung einer Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Wirtschaftskanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB.

Artikelnummer: MA_UP_DE_DPMA Kategorie:

Beschreibung

Leistungsbeschreibung

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Leistungsbeschreibung

Auf Grundlage der von Ihnen im Auftrag genannten Beschreibung Ihrer zukünftig geplanten Verwendung der Marke erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis unter Verwendung der seitens des DPMA zur Verfügung gestellten Begriffe.

Danach wird das Markenanmeldeformular ausgefüllt und an das DPMA elektronisch übermittelt. Seitens der beauftragten Kanzlei wird die Zahlungsfrist überwacht und Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Original-Markenurkunde übersandt, die seitens des DPMA als signierte PDF zur Verfügung gestellt wird.

Sollten seitens des DPMA Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt werden, erhalten Sie diese elektronisch weitergeleitet. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem DPMA sind Gegenstand des Auftrages soweit sie sich auf Formalien des Anmeldeverfahrens beziehen. Diesbezüglich entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich im Fall von Widersprüchen Dritter werden zusätzliche Rechtsanwaltskosten berechnet, hierüber informiert Sie unser Markenanwalt.

Sämtliche Daten werden verschlüsselt und fließen vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei.

Zusätzliche Kosten:
Amtliche Gebühren des DPMA von mindestens 290,- €. In dieser Gebühr sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse werden weitere 100,- € Gebühr durch das DPMA erhoben.

Sollten mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen angemeldet werden, erhöht sich das Auftragshonorar um jeweils 15% pro zusätzliche Klasse.