Beschreibung
Unser spezialisierter Markenanwalt prüft ob die von Ihnen gewählte Marke eingetragen werden kann oder damit zu rechnen ist, dass das eines der der Markenämter (DPMA, IGE, ÖPA) die Anmeldung zurückweist. Sollte dies der Fall sein, berät er Sie über Optionen einen Schutz aufzubauen.
Auf Grundlage der von Ihnen im Auftrag genannten Beschreibung Ihrer zukünftig geplanten Verwendung der Marke erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis unter Verwendung der seitens der Nizza-Klassifikation zur Verfügung gestellten Begriffe.
Danach wird das Markenanmeldeformular für die Anmeldung der Basismarke ausgefüllt und an das jeweilige Amt elektronisch übermittelt. Dabei muss die Basismarke in dem Land angemeldet werde, in der Markeninhaber wohnt oder das Unternehmen seinen Sitz hat. Sobald die Basismarke registriert wurde, wird innerhalb der 6-Monatigen Prioritätsfrist über die WIPO die Marke auf Österreich und die Schweiz erstreckt.
Wir übernehmen die Übersetzung der erforderlichen Angaben und die Weiterleitung der Unterlagen an die WIPO sowie die Überwachung der Zahlungsfristen.
Sollten seitens eines der Markenämter eine Beanstandung an die Kanzlei übermittelt werden, erhalten Sie diese elektronisch zugesandt. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit den Markenämtern sind nicht Gegenstand des Auftrages und sind extra zu vergüten.
Sämtliche Daten werden verschlüsselt und fließen vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei.
Optionen:
Sie können zusätzlich eine Identitätsrecherche oder eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche bezüglich ältere Marken und Firmennamen beauftragen und so das Risiko einer Zurückweisung, eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens vermeiden.
Zusätzliche Kosten:
Amtliche Gebühren für die Basismarke hängen von dem Land ab, in dem gestartet werden muss, DPMA -290,00 EUR, IGE (Schweiz) 550,00 EUR oder ÖPA (Österreich) 284,00 EUR. In dieser Gebühr sind bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklasse enthalten. Für jede weitere Klasse werden weitere amtliche Gebühren erhoben, über die wir Sie informieren. Für die Erweiterung der Marke über die WIPO in zwei Länder entstehen amtliche Gebühren von ca. 1.054,00 EUR.
Dieses Leistungspaket beinhaltet die Anmeldung in bis zu 3 Waren-/Dienstleistungsklasse, für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 20% des Honorarbetrages.