Sie möchten eine internationale Marke,

die weltweit geschützt ist?

eine Weltmarke?

Unternehmen und Einzelpersonen fragen regelmäßig nach einer “Weltmarke” bzw. einer Marke mit weltweitem Schutz. Leider müssen wir diese Anfragen enttäuschen, dess es gibt keine Möglichkeit, durch eine einzige Markenanmeldung globalen Schutz zu erreichen. Der Prozess ist komplex und erfordert sorgfältige Planung. Zudem ist der weltweite Schutz in den meisten Fällen weder möglich noch wirtschaftlich sinnvoll.

Die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung in allen Ländern können leicht die 100.000 Euro-Grenze überschreiten, zuzüglich der Kosten für Rechtsanwälte in Ländern, die nicht zur Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gehören.

Internationale Markenerweiterung

Die internationale Markenerweiterung Ihrer Mare ist aber trotzdem möglich. Es gibt zwei Optionen. Sie können einen weltweiten Schutz durch die Erweiterung Ihrer Basismarke auf verschiedene Länder über die internationale Markenorganisation (WIPO) und die direkte Anmeldung bei den Nationalen Markenämter aufbauen.

Vorteile der WIPO-Erweiterung

Der Prozess der Markenerweiterung über die WIPO ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig anzumelden und zentral zu verwalten. Dies reduziert den Aufwand und die Kosten erheblich im Vergleich zu separaten Anmeldungen in jedem einzelnen Land. In den meisten Fällen ist Ihr deutscher Rechtsanwalt ausreichend, um den gesamten Prozess abzuwickeln.

WIPO - Mitglieder

Der Prozess wird über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vereinheitlicht und relativ zentral über die WIPO in Genf durchgeführt. In einzelnen Fällen ist jedoch eine Kommunikation mit den jeweiligen nationalen Markenämtern erforderlich.

Derzeit sind 115 Länder Mitglied des Madrider Abkommens zur internationalen Registrierung von Marken, das von WIPO verwaltet wird. Die Mitgliedsländer repräsentieren zusammen 131 Länder. Einige Mitglieder decken mehrere Länder ab, beispielsweise die Europäische Union, die als ein Mitglied zählt, aber alle EU-Mitgliedstaaten umfasst.

Andere Länder

Für alle weiteren Länder ist eine Anmeldung beim jeweiligen nationalen Markenamt erforderlich. In der Regel ist dabei die Beauftragung eines regionalen Rechtsanwalts notwendig. Es handelt sich um eine eigenständige Anmeldung, die beim jeweiligen nationalen Markenamt registriert werden muss.

Für alle weiteren Länder ist eine Anmeldung beim jeweiligen nationalen Markenamt erforderlich. In der Regel ist dabei die Beauftragung eines regionalen Rechtsanwalts notwendig. Es handelt sich um eine eigenständige Anmeldung, die beim jeweiligen nationalen Markenamt registriert werden muss.

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nach einer Kostenaufstellung
für den Schutz Ihrer Marke
in vielen Ländern.

Kosten einer Internationalen Marke

Der erhebliche zeitliche Aufwand, der beim Aufbau eines weltweiten Markenschutzes zu berücksichtigen ist, sowie die unter finanziellen Aspekten zu betrachtenden geringen Erfolgsaussichten machen diesen nur in wenigen Fällen zu einer sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahme.

Die amtlichen Gebühren für eine Marke in allen Mitgliedsstaaten der WIPO belaufen sich auf knapp 25.000,00 Euro. Zusätzlich sind die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie für eine vorherige Recherche der Markenrechte in den jeweiligen Ländern zu berücksichtigen. In der Summe können hier schnell 35.000 bis 40.000 Euro an Kosten entstehen. Die künftige Verwaltung und Verlängerung der Marke sind mit weiteren Kosten verbunden.

Daher empfehlen wir unseren Mandanten sich auf die für sie wichtigen Märkte zu konzentrieren und unter wirtschaftlichen Aspekten den Markenschutz dort aufzubauen. In den meisten Fällen sind das folgenden Länder:

  • USA – ein wichtiger Markt mit hoher Kaufkraft.
  • Japan – ein bedeutender Markt in Asien mit hoher Technologieaffinität.
  • Europäische Union – hier insbesondere Frankreich, Italien und Spanien.
  • Schweiz – aufgrund der stabilen Wirtschaft und des hochwertigen Markenumfelds.
  • Großbritanien — bleibt auch nach dem Brexit ein bedeutender Markt für viele deutsche Unternehmen
  • Türkei – ein wachsender Markt mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung.
  • Indien – ein schnell wachsender Markt mit großem Potenzial.
  • Südkorea – ein technologisch fortschrittlicher Markt mit hoher Konsumnachfrage.
  • Brasilien – der wichtigste Markt in Südamerika.

Sie planen einen internationalen Markenauftritt und wollen Ihr Produkt nicht nur in Deutschland oder der EU vertreiben? Gerne unterstützen wir Sie dabei und erstellen Ihnen eine Aufstellung der anfallenden Kosten für eine internationale Marke. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die folgenden Fragen zu beantworten.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen den Ablauf einer internationalen Markenanmeldung über die WIPO.

1. Anmeldung der Basismarke

Die Anmeldung der Marke muss zunächst in Ihrem Heimatland erfolgen. Die nationale Marke stellt die Grundlage für die internationale Anmeldung dar.

Einreichen der Anmeldung: Wir übernehmen für Sie die Einreichung Ihrer Markenanmeldung bei Ihrem nationalen oder regionalen Markenamt.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Marke registriert sein oder sich im Anmeldeverfahren befinden muss, bevor Sie die internationale Anmeldung einreichen können. Idealerweise hat das Amt der Basismarke seine Prüfung abgeschlossen und die Marke ist veröffentlicht. In diesem Fall sind keine weiteren Änderungen, beispielsweise am Klassenverzeichnis, erforderlich. Zudem empfehlen wir, mit der Erstreckung zu warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Auf diese Weise kann die Sicherheit der Basismarke gewährleistet werden.

In diesem Kontext ist die Prioritätsfrist von entscheidender Bedeutung. Die Prioritätsfrist bietet die Möglichkeit, die Priorität einer früheren nationalen oder regionalen Markenanmeldung auf eine internationale Anmeldung zu übertragen. Die Prioritätsfrist beläuft sich auf sechs Monate, gerechnet ab dem Datum der ersten Einreichung einer Markenanmeldung in einem Land.

Innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten kann der Anmelder in anderen Ländern eine Markenanmeldung einreichen und das ursprüngliche Anmeldedatum beanspruchen. Dies bedeutet, dass die spätere internationale Anmeldung Vorrang vor anderen Anmeldungen hat, die in dieser Zwischenzeit eingereicht wurden.

Bei einer nationalen Markenanmeldung und anschließender internationaler Anmeldung über die WIPO innerhalb von sechs Monaten kann das Datum der nationalen Anmeldung als Prioritätsdatum für die internationale Anmeldung beansprucht werden. Diese Regelung dient dem Schutz des Anmelders vor Konkurrenten, die innerhalb der sechsmonatigen Frist ähnliche Marken anmelden könnten.

2. Internationale Anmeldung

a) Gerne übernehmen wir für Sie die Ausfüllung der notwendigen Formulare und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente beigefügt sind.
b) Einreichen der internationalen Anmeldung beim Markenamt, bei dem Sie Ihre Basismarke angemeldet/registriert haben.
c) Die amtlichen Gebühren für die Weiterleitung an die WIPO sind an das Heimatamt zu entrichten.
c) Das Heimatamt überprüft die Anmeldung und leitet sie anschließend an die WIPO weiter.

4. Prüfung durch die WIPO

a) Die WIPO überprüft die Anmeldung auf formelle Mängel und fordert zur Zahlung der amtlichen Gebühren auf. Die Gebühren sind innerhalb von drei Monaten an die WIPO zu entrichten. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der Marke in das Internationale Markenregister sowie die Veröffentlichung im WIPO-Gazette. Sollten seitens der WIPO Mängel festgestellt werden, werden wir zur Anpassung, insbesondere im Klassenverzeichnis, aufgefordert.
b) Sobald die Zahlung erfolgt ist und alle festgestellten formalen Mängel behoben sind, werden die nationalen Markenämter der ausgewählten Länder durch die WIPO über die Anmeldung informiert.

5. Prüfung durch die nationalen Markenämter

a) Die Prüfung der Anmeldung erfolgt durch jedes nationale Markenamt gemäß den eigenen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften.
b) Die nationalen Markenämter entscheiden über die Gewährung oder Ablehnung des Markenschutzes. Die Entscheidungsfrist beträgt maximal 18 Monate.
c) Sollte ein nationales Amt Einwände erheben, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen und Ihnen die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren.

6. Registrierung

Nach erfolgter Registrierung wird die Marke in den entsprechenden Ländern eingetragen und ist für 10 Jahre geschützt und Sie haben ein Markenschutz in dem Land.