§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen [im Folgenden „AGB“] gelten für alle Verträge zwischen der tulex GmbH [im Folgenden „tulex“] oder der [F200] ASG Rechtsanwälte GmbH, Friedrichstraße 200, 10117 Berlin [im Folgenden „Kanzlei“] und ihrem Auftraggeber [im Folgenden „Auftraggeber“], deren Erteilung über das Onlineportal tulex.de erfolgt. Soweit Bestimmungen für beide Auftragnehmer gelten, werden diese im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet.
- Soweit zwischen den Parteien individuelle Abreden bestehen, haben diese stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Auftragserteilung
- Der Auftrag kann:
- über das Internetangebot tulex.de durch Abschließen des jeweiligen Bestellvorgangs auf der Internetseite durch den Auftraggeber und/oder
- durch Versenden einer/s den Auftrag oder die für den Auftrag relevanten Unterlagen enthaltenden Email, Faxes oder Briefes durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgen.
- Auf der Webseite tulex.de wird dem Auftraggeber deutlich sichtbar gezeigt, welches der Produkte durch tulex angeboten wird und welche Dienstleistungen seitens der Kanzlei erbracht werden. Der Vertrag kommt jeweils mit dem in der Artikelbeschreibung angezeigten Auftragnehmer zustande und Ansprüche aus dem Auftrag bestehen jeweils nur gegenüber dem benannten Auftragnehmer.
- Ein seitens des Auftraggebers erteilter Auftrag muss seitens des jeweiligen Auftragnehmers angenommen werden, dabei stellt die automatisch generierte Bestätigungsemail für den Erhalt des Auftrages noch keine Annahme des Auftrages dar. Die Annahme kann seitens der Auftragnehmer durch eine gesonderte Email erfolgen oder durch Ausführung des Auftrages. Die Übersendung der beauftragten Recherchen, Gutachten oder Markenanmeldungsunterlagen innerhalb der in der Artikelbeschreibung aufgeführten Bearbeitungszeit stellt mithin auch die Annahme des Angebotes dar.
§3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang des Auftragsverhältnisses wird durch die Beschreibung auf der Webseite tulex.de festgelegt. Darüber hinaus gehende Leistungen schuldet der Auftragnehmer nur bei konkreter Beauftragung durch den Auftraggeber.
- Ein bestimmter Erfolg, insbesondere bei Beauftragungen zur Anmeldung von Schutzrechten die Eintragung des Schutzrechtes, ist mit der Erteilung des Auftrages nicht geschuldet.
- Eine Rechtsberatung ist lediglich im Rahmen von Aufträgen geschuldet, die an die Kanzlei erteilt werden und dies in der Artikelbeschreibung aufführen, solche gegenüber tulex enthalten ausdrücklich keine Rechtsberatung.
- Eine gerichtliche oder weitergehende anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Anmeldung von Schutzrechten bedarf der ausdrücklichen gesonderten Beauftragung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage des Gegenstandswerts oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber unterrichtet die Kanzlei vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung des erteilten Auftrages erforderlich ist.
- Werden dem Auftraggeber während der Auftragsbearbeitung Informationen bekannt, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung relevant sein können, informiert er die Kanzlei umgehend.
§ 5 Haftung, Haftungsbeschränkung
- Haftung von tulex
- tulex haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet tulex für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet tulex jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. tulex haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Haftung Kanzlei
- Die Haftung der Kanzlei aus dem Mandatsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 2,5 Mio. Euro beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
- Seitens der Kanzlei ist über die gesetzliche Mindestversicherung hinaus eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 2,5 Mio. Euro, pro Versicherungsjahr, max. 10 Mio. Euro, abdeckt und weltweit, ausgenommen für die USA, gilt.
- Soweit der Mandant eine weitergehende Versicherung verlangt, kann diese im Einzelfall auf Kosten des Mandanten abgeschlossen werden.
- Haftung der Auftragnehmer
- Die Auftragnehmer haften nicht für Schäden, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Eingabe des Suchnamens durch den Auftraggeber selbst entstehen. Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Weiterverarbeitung von Informationen beim Kunden oder bei Dritten verursacht werden, übernehmen die Auftragnehmer keine Haftung.
- Die Auftragnehmer haften nicht für die missbräuchliche Verwendung der Nutzerkennung durch Dritte, es sei denn, der Missbrauch wird durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von den Auftragnehmern, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ermöglicht.
- Für von Dritten gelieferte Daten und Informationen wird hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter keine Gewähr übernommen. Die Auftragnehmer arbeiten auf der Grundlage amtlich veröffentlichter Daten. Zu beachten ist insbesondere, dass in Abhängigkeit der Datenzulieferung vom jeweiligen Markenamt Abfrage-Ergebnisse nicht den tagesaktuellen Stand widerspiegeln, sondern nur den hohen Aktualitätsstand wie dieser auf der Webseite bekannt gemacht wird.
§ 6 Vergütung
- Die Vergütung wird seitens des Auftraggebers immer entsprechend in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite tulex.de angegebenen Umfang geschuldet.
- Vergütung bei Aufträgen an die Kanzlei
- Grundsätzlich richtet sich die Vergütung der Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
- Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Auftrages.
- Soweit die Kanzlei Pauschalhonorare anbietet, sind damit die im konkreten Auftrag umfassten Leistungen abgegolten. Werden seitens des Auftraggebers darüberhinausgehende Leistungen beauftragt, ist hierfür ein gesondertes Pauschalhonorar schriftlich zu vereinbaren. Fehlt eine solche Zusatzvereinbarung, erfolgt die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen auf Grundlage des RVG.
- Zeithonorare bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Auftrages ohne einen im Verhalten der Kanzlei liegenden Grund, erfolgt eine Abrechnung bei Mandaten auf Grundlage des RVG entsprechend den dortigen Regeln. Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, bleibt dieses in voller Höhe fällig.
- Die Kanzlei darf angemessene Vorschüsse fordern.
- Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen alle mit der Zahlung verbundenen Gebühren zulasten des Auftraggebers.
- Alle Pauschalangebote enthalten keine ggfs. anfallenden amtlichen Gebühren. Diese sind vom Auftraggeber immer gesondert zu zahlen.
- Versandkosten fallen keine an, soweit die Übermittlung der Unterlagen ausschließlich per E-Mail oder Fax erfolgt. Sollte seitens des Auftraggebers ausdrücklich der Versand auf dem Postweg gewünscht werden, kann hierfür seitens der Kanzlei eine Versandpauschale entsprechend dem RVG berechnet werden. Keine gesonderten Versandkosten werden für die Übermittlung der Original-Markenurkunde im Rahmen einer Markenanmeldung berechnet. Soweit der Kunde die Versendung dieser nicht normalen Brief verlangt, hat er dies rechtzeitig mitzuteilen und die Zusatzkosten zu tragen.
§ 7 Zahlungsmethoden
- Auf der Webseite tulex.de können Sie aus verschiedenen angebotenen Zahlungsmethoden wählen.
- Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos bzw. PayPal-Kontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Der Bankeinzug erfolgt ebenfalls mit Abschluss der Bestellung.
- Wird die Zahlungsmethode „per Rechnung“ gewählt ist der Zahlungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Sollten Zahlungen durch bei dem Auftraggeber liegende Gründe scheitern und hierdurch den Auftragnehmern Kosten entstehen, insbesondere Bankgebühren, können diese zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung kann der Kunde die Bestelldaten mithilfe eines per E-Mail mitgeschickten Kennworts in seinem Mitgliedskonto einsehen.
§ 9 Kommunikation
- Soweit der Auftraggeber einen Faxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass ihm ohne Einschränkung hierüber auftragsbezogene Informationen unverschlüsselt zugesendet werden.
- Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät bzw. E-Mail-Konto haben und dass er Fax- und E-Mail-Eingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät/der E-Mail-Eingang nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft werden oder Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist und E-Mails Viren enthalten können. Insoweit beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 10 Schweigepflicht der Kanzlei
Die Kanzlei ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
§ 11 Datenschutz
Für das Angebot auf tulex.de gilt die hier abrufbare Datenschutzerklärung.
§ 12 Aufbewahrungspflicht der Kanzlei
- Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt fünf Jahre nach Beendigung des Auftrages. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn die Kanzlei den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
- Handakten sind nur die Schriftstücke, die die Kanzlei aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen der Kanzlei und ihrem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Archivierung der Handakte des Auftrages einverstanden.
§ 13 Speicherung Daten auf Tulex.de
- Tulex speichert alle Recherchedaten und –ergebnisse und damit im Zusammenhang stehenden Dokumente mindestens für 12 Monate nach dem letzten Login des Auftraggebers. Wird ein Benutzerkonto länger als 12 Monate nicht mehr genutzt, behält sich tulex das Recht vor, alle mit diesem Benutzerkonto verbundenen Aufträge inklusive der dazugehörigen Recherchen vollständig zu löschen.
- Tulex empfiehlt seinen Auftraggebern die abgefragten Recherchen durch den Download als PDF selbstständig zusichern.
§ 14 Sonstiges
- Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Dies gilt nicht, falls diese Rechtswahl dazu führt, dass ein Verbraucher zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
- Für alle aus dem Auftrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten gilt der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine dieser Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.