Beschreibung
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen, ob der von Ihnen gewählte Firmenname auch als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Gegebenenfalls gibt Ihnen der bearbeitende Anwalt Empfehlungen, wie Schutzhindernisse beseitigt werden können. Diese Informationen sind für Sie auch hilfreich, wenn Sie den Firmennamen für eine GmbH, KG oder eine andere im Handelsregister eingetragene Firma verwenden wollen, da die IHK und das Handelsregister regelmäßig zu beschreibende Namen ablehnen. Hier können Sie durch eine Vorabprüfung durch unsere Spezialisten Zeit und Kosten sparen.
Marken- und firmenrechtliche Ersteinschätzung: Sie erhalten eine Einschätzung der marken- und firmenrechtlichen Risikosituation Ihres geplanten Firmennamens unter Berücksichtigung der von Ihnen beabsichtigten Verwendung auf der Grundlage einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Das Marken-Kurzgutachten ist innerhalb von drei Werktagen verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass für eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken mit älteren Schutzrechten eine Firmennamen-Ähnlichkeitsrecherche empfohlen wird und daher in diesem Produkt enthalten ist. Sie können diese Zusatzoption abwählen, erhalten dann aber eine Auswertung, die nicht alle Schutzrechte berücksichtigt, die insbesondere für die Verwendung als Firmenname relevant sind.
Auf der Grundlage der von Ihnen im Auftrag gegebenen Beschreibung Ihres künftigen Unternehmens wird der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis unter Verwendung der vom DPMA zur Verfügung gestellten Begriffe erstellen und mit Ihnen abstimmen.
Anschließend wird das Markenanmeldeformular ausgefüllt und elektronisch an das DPMA übermittelt. Seitens der beauftragten Kanzlei wird die Zahlungsfrist überwacht und Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Markenurkunde im Original zugesandt.
Sollten vom DPMA Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt werden, erhalten Sie diese elektronisch. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem DPMA im Zusammenhang mit den Formalitäten des Anmeldeverfahrens wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Daten werden verschlüsselt und ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei vertraulich ausgetauscht.
Zusätzliche Kosten:
Amtsgebühren des DPMA in Höhe von mindestens 290,- €. In dieser Gebühr sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse erhebt das DPMA eine zusätzliche Gebühr von 100,- €.
Werden mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen angemeldet, so erhöht sich die Gebühr für jede weitere Klasse um 15 %.