Beschreibung
Ob der von Ihnen gewählte Firmenname auch als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen unsere erfahrenen Rechtsanwälte. Wenn dies der Fall sein sollte, wird Ihnen der mit der Prüfung beauftragte Rechtsanwalt Empfehlungen geben, wie Schutzhindernisse beseitigt werden können. Diese Informationen sind für Sie auch dann hilfreich, wenn Sie den Namen für eine GmbH, KG oder eine andere im Handelsregister eingetragene Firma verwenden wollen, da die IHK und das Handelsregister regelmäßig beschreibende Namen zurückweisen. Eine Vorabprüfung durch unsere Spezialisten spart hier Zeit und Kosten.
Marken- und firmenrechtliche Risikoeinschätzung: Sie erhalten eine Risikoeinschätzung zu Ihrem Firmennamen und den von Ihnen genannten Waren und Dienstleistungen bzw. dem von Ihnen angegebenen Verwendungszweck auf der Grundlage der registrierten Marken und im Handelsregister eingetragenen Firmen. Damit kann die Risikobewertung nahezu alle denkbaren Punkte abdecken, die später für die Verwendung des Firmennamens relevant werden und zu Abmahnungen führen können.
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gibt Ihnen klare Handlungsempfehlungen zur Verwendung des Firmennamens, zur Vermeidung der aufgezeigten Risiken und zum möglichen Aufbau von Schutzrechten.
Preis inkl. Ähnlichkeitsrecherche: Die markenrechtliche Risikobewertung auf Basis einer Ähnlichkeitsrecherche liefert Ihnen aufgrund der umfassenderen Recherche eine bessere Entscheidungsgrundlage. Die Kosten für die Recherche sind im angegebenen Preis enthalten.
Alle Daten werden verschlüsselt und vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei ausgetauscht.
Kurzauskunft erweitern und Preisvorteile nutzen: Wenn Sie sich aus dem Kurzgutachten heraus für unsere Business-Markenanmeldung entscheiden, kostet Sie diese nur 249,- €.
Werden mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen für die Recherche benötigt, erhöht sich das Auftragshonorar um 15% pro zusätzlicher Klasse.
Firmennamen prüfen lassen
Füllen Sie den Auftrag aus und teilen uns den zu prüfenden Firmennamen und die Informationen, in welchem Markte Sie mit Ihrer Firma tätig seinwollen, insbesondere welche Produkte oder Dienstleistungen diese anbieten will, mit. Hier können Sie auch ergänzende Optionen wie die Recherche im Handelsregister auswählen.
Ähnlichkeitsrecherche &
Prüfung des Firmennamen
Nach der Übermittlung des Auftrages wird die Ähnlichkeitsrecherche beim DPMA, EUIPO und der WIPO sowie dem deutschen Handelsregister durchgeführt und von unserem erfahrenen Markenanwalt mit Blick auf identische und ähnliche Schutzrechte ausgewertet. Zu dem prüft er, ob der Firmenname überhaupt schutzfähig ist und beim Handelsregsiter eingetragen werden kann.
Auswertung & Rechercheergebnis
Die Auswertung fast unser Markenanwalt in einem Kurzgutachten zusammen und sendet Ihnen dieses zusammen mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und dem Rechercheergebnis zu. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie ihn gern per Email oder Telefon kontaktieren.