Beschreibung
Leistungsbeschreibung
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Leistungsbeschreibung
Auf Grundlage der von Ihnen im Auftrag genannten Beschreibung Ihrer zukünftig geplanten Verwendung der Marke erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis unter Verwendung der seitens des DPMA zur Verfügung gestellten Begriffe.
Danach wird das Markenanmeldeformular ausgefüllt und an das DPMA elektronisch übermittelt. Seitens der beauftragten Kanzlei wird die Zahlungsfrist überwacht und Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Original-Markenurkunde übersandt, die seitens des DPMA als signierte PDF zur Verfügung gestellt wird.
Sollten seitens des DPMA Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt werden, erhalten Sie diese elektronisch weitergeleitet. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem DPMA sind Gegenstand des Auftrages soweit sie sich auf Formalien des Anmeldeverfahrens beziehen. Diesbezüglich entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich im Fall von Widersprüchen Dritter werden zusätzliche Rechtsanwaltskosten berechnet, hierüber informiert Sie unser Markenanwalt.
Sämtliche Daten werden verschlüsselt und fließen vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei.
Zusätzliche Kosten:
Amtliche Gebühren des DPMA von mindestens 290,- €. In dieser Gebühr sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse werden weitere 100,- € Gebühr durch das DPMA erhoben.
Sollten mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen angemeldet werden, erhöht sich das Auftragshonorar um jeweils 15% pro zusätzliche Klasse.