Beschreibung
Unsere erfahrenen Rechtanwälte prüfen, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das übersandte Logo als Marke registriert werden kann oder mangels Schutzfähigkeit mit einer Ablehnung durch das Markenamt gerechnet werden muss. Ggfs. gibt Ihnen der bearbeitende Rechtsanwalt Empfehlungen, wie Sie die Schutzhindernisse beseitigen können.
Erste Einschätzung der markenrechtlichen Risiken: Sie erhalten zu Ihrem Suchnamen und den von Ihnen genannten Waren und Dienstleistungen eine Bewertung der markenrechtlichen Risikosituation auf Grund einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Das Marken-Kurzgutachtene steht innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Firmennamen-Ähnlichkeitsrecherche zur umfassenden Bewertung möglicher Kollisionsrisiken mit älteren Schutzrechten nicht in dem Leistungspaket enthalten ist, diese können Sie aber ergänzend auswählen und somit das Risiko markenrechtlichen Auseinandersetzungen zusätzlich verringern.
Auf Grundlage der von Ihnen im Auftrag genannten Beschreibung Ihrer zukünftig geplanten Verwendung der Marke erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis unter Verwendung der seitens des DPMA zur Verfügung gestellten Begriffe und stimmt dieses mit Ihnen ab.
Danach wird das Markenanmeldeformular ausgefüllt und an das DPMA elektronisch übermittelt. Seitens der beauftragten Kanzlei wird die Zahlungsfrist überwacht und Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Original-Markenurkunde übersandt.
Sollten seitens des DPMA Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt werden, erhalten Sie diese elektronisch zugesandt. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem DPMA bezüglicher Formalien des Anmeldeprozesses werden nicht extra berechnet.
Sämtliche Daten werden verschlüsselt und fließen vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei.
Zusätzliche Kosten:
Amtliche Gebühren des DPMA von mindestens 290,- €. In dieser Gebühr sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse werden weitere 100,- € Gebühr durch das DPMA erhoben.
Sollten mehr als 3 Waren-/Dienstleistungsklassen angemeldet werden erhöht sich das Auftragshonorar um jeweils 15% pro zusätzliche Klasse